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   LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17   

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https://dejure.org/2019,1394
LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17 (https://dejure.org/2019,1394)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2019 - 7 O 14459/17 (https://dejure.org/2019,1394)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 7 O 14459/17 (https://dejure.org/2019,1394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verletzung der Rechte aus dem nationalen Teil eines europäischen Patents (hier: Verfahren und Vorrichtung zur Kommunikationskanalauswahl)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verletzung der Rechte aus dem nationalen Teil eines europäischen Patents (hier: Verfahren und Vorrichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch aufgrund Verletzung der Rechte aus dem nationalen Teil eines europäischen Patents (hier: Verfahren und Vorrichtung zur Kommunikationskanalauswahl)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagen gegen Apple-Funktion "Siri & Suchen" abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Erforderlich ist eine funktionsorientierte Auslegung, wobei die Patentschrift ihr eigenes Lexikon darstellen kann (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (BGH GRUR 1999, 909, 911 [BGH 02.03.1999 - X ZR 85/96] - Spannschraube, mwN).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    An die Annahme einer solchen Ausnahmesituation sind strenge Anforderungen zu stellen (zB EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 34, 35 mwN).

    Eine Lizenz soll dann erteilt werden müssen, wenn ihre Verweigerung das Auftreten eines neuen Erzeugnisses verhindert, nach dem eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher besteht, die Verweigerung darf nicht gerechtfertigt sein, und sie muss geeignet sein, jeglichen Wettbewerb auf einem abgeleiteten Markt auszuschließen (EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 38 mwN).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Bei Widersprüchen zwischen Patentansprüchen und Beschreibung sind solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen (BGH GRUR 2011, 701, 703 [BGH 10.05.2011 - X ZR 16/09] Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Eine Klage kann u.a. unzulässig sein, wenn das Gericht bei einer Gesamtwürdigung Indizien dafür feststellt, dass der Kläger mit der Klage ausschließlich prozesszweckfremde Zwecke verfolgt (BGH NJW 2017, 674, 675 [BGH 21.10.2016 - V ZR 230/15] Rn. 25 mwN; als höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Rechtsschutzbedürfnis als allgemeine Prozessvoraussetzung auf das Patentrecht übertragbar).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Anderes kann grundsätzlich nur gelten, wenn das fragliche Patent standardessenziell ist und dem Patentinhaber hierdurch eine marktbeherrschende Stellung vermittelt, oder wenn sich aus den Modalitäten der Ausübung der Rechte aus dem (nicht standardessentiellen aber nicht umgehbaren) Patent ergibt, dass ein kartellrechtlich relevantes Ziel verfolgt wird (und die Ausübung des Rechts mithin nicht mehr seinem "spezifischen Gegenstand" entspricht, siehe Calliess/Ruffert- Weiß , EUV/AEUV, 5. Auflage, Art. 102 AEUV Rn. 39 mwN; grundlegend EuGH verb. Rs. C-241/91 P und 242/91 P GRUR-Int 1995, 490, 493, Rn. 50 ff. - Magill; EuGH 238/87 GRUR-Int 1990, 141, Rn. 9 - Volvo/Veng).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Eine (wohlwollende) Auslegung muss auch dann erfolgen, wenn der Anspruchswortlaut scheinbar eindeutig ist (BGH GRUR 2015, 875, 876 [BGH 12.05.2015 - X ZR 43/13] - Rotorelemente, mwN).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17
    Anderes kann grundsätzlich nur gelten, wenn das fragliche Patent standardessenziell ist und dem Patentinhaber hierdurch eine marktbeherrschende Stellung vermittelt, oder wenn sich aus den Modalitäten der Ausübung der Rechte aus dem (nicht standardessentiellen aber nicht umgehbaren) Patent ergibt, dass ein kartellrechtlich relevantes Ziel verfolgt wird (und die Ausübung des Rechts mithin nicht mehr seinem "spezifischen Gegenstand" entspricht, siehe Calliess/Ruffert- Weiß , EUV/AEUV, 5. Auflage, Art. 102 AEUV Rn. 39 mwN; grundlegend EuGH verb. Rs. C-241/91 P und 242/91 P GRUR-Int 1995, 490, 493, Rn. 50 ff. - Magill; EuGH 238/87 GRUR-Int 1990, 141, Rn. 9 - Volvo/Veng).
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